Nachdem im Jahr 2009 die Revision der Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) im Vermittlungsverfahren gescheitert war, hat die Europäische Kommission im Frühjahr 2010 einen neuen Anlauf gewagt. Die Kommission plant – ausgehend von einem grundlegenden Wandel der Arbeitsformen – eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie.
Die erste Stufe der Sozialpartneranhörung gem. Art. 154 AEUV (ex. Art. 138 EGV) hat bereits stattgefunden. Die Kommission wertet derzeit die Stellungnahmen der Sozialpartner aus.
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2008 einen Richtlinienvorschlag zur Überarbeitung der Mutterschutzrichtlinie (92/85/EG) vorgelegt. Der Richtlinienvorschlag sieht unter anderem eine Verlängerung der Mutterschutzfrist von 14 auf 18 Wochen vor. Schätzungen des Instituts zufolge würde diese Änderung in Deutschland öffentliche Haushalte und Arbeitgeber mit ca. 1,7 Milliarden Euro belasten.
Das Europäische Parlament konnte bisher noch nicht zu einer Einigung über den Richtlinienvorschlag gelangen. Vom Rat wird das Vorhaben nicht vorangetrieben, sondern das Abstimmungsverfahren im Parlament abgewartet.