KI 02/2010

15.02.2010
 
 
 
Versicherungswirtschaft 2009: Deutlicher Zuwachs bei den Auszubildenden  
   
Die deutsche Versicherungswirtschaft erweist sich in der aktuellen Finanzmarkt- und Bankenkrise weiterhin als recht robust. Auch bei der Prämienentwicklung steht die Branche relativ gut da. Während das deutsche Bruttoinlandsprodukt 2009 um 5,0 % sank, stiegen die Prämieneinnahmen der Branche im gleichen Jahr um 3,1 % auf 169,6 Mrd. €. Getragen wurde dieses positive Ergebnis vor allem von den Lebens- und den privaten Krankenversicherern.

Erstmals seit sieben Jahren blieb die Gesamtbeschäftigung in der Versicherungswirtschaft im Jahr 2009 konstant. Nach der aktuellen AGV-Erhebung zur Beschäftigungsentwicklung ist die Gesamtzahl der Mitarbeiter um 0,1 % von 216.300 auf nunmehr 216.500 Beschäftigten leicht angestiegen.

Nachdem im Herbst noch alle Zeichen auf Abbau für das Gesamtjahr standen, hat sich eine durchaus positive Kehrtwende bei der Beschäftigung ergeben. Ein Blick auf die einzelnen Beschäftigungsgruppen zeigt folgende Entwicklungen: Während die Zahl der Innendienstmitarbeiter erneut um 0,7 % sank (1.200 Mitarbeiter), stieg die Zahl der angestellten Außendienstmitarbeiter gleichzeitig leicht um 0,9 %. Diese Entwicklung wird sich nach den Prognosen auch im laufenden Jahr 2010 fortsetzen.

Besonders erfreulich ist die Entwicklung bei der Zahl der Auszubildenden: Sie stieg deutlich um 1.000 von 11.600 auf nunmehr 12.600 Auszubildende an (+ 8,6 %). Gleichzeitig erhöhte sich die Anzahl der in Agenturen finanzierten Ausbildungsplätze im Vergleich zum Vorjahr erneut um 0,1-%-Punkte auf 0,8 %, so dass die Ausbildungsquote (Anteil der Auszubildenden an der Gesamtbeschäftigung) auf insgesamt 6,6 % stieg. Diese Entwicklung macht deutlich, dass die Ausbildung junger Menschen auch weiterhin einen hohen Stellenwert für die Versicherungsunternehmen hat. In diesem Jahr planen die Unternehmen eine weitere Ausweitung ihrer Ausbildungsaktivitäten unter der Voraussetzung, dass es gelingt, den Großteil der angebotenen Ausbildungsplätze zu besetzen.
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AGV: Jahresauftaktveranstaltung 2010  
   
Im Januar 2010 hat der AGV erneut seine Jahresauftaktveranstaltungen für das Personalwesen der deutschen Assekuranz durchgeführt. In Hamburg, München und Köln präsentierten die Referenten des AGV aktuelle Themen aus den Bereichen Recht und Betriebswirtschaft. Fast 450 Teilnehmer folgten der Einladung.

Einführend wies Dr. Michael Niebler, Hauptgeschäftsführer des AGV, darauf hin, dass sich die Jahresauftaktveranstaltungen nunmehr bereits zum 10. Mal jährten. Nach dem Beginn der Veranstaltungsreihe in München im Jahr 2001 habe man aufgrund der großen Nachfrage in den folgenden Jahren Zusatzveranstaltungen in Hamburg und Köln anbieten müssen. Erstaunlich sei, dass die Teilnehmerzahlen noch immer stiegen. Er führte die gute Resonanz auf die Aktualität und hohe Qualität der branchenspezifischen Vorträge zurück.

Im ersten Vortrag nahm Betina Bilobrk, stellv. Geschäftsführerin des AGV, die umstrittene Flashmob-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 22.9.2009 zum Anlass, das deutsche Arbeitskampfrecht auf den Prüfstand zu stellen. Die vom BAG gebilligten Flashmobaktionen hätten eine völlig neue Kampfqualität im Verhältnis zum Streik, der als vorübergehende Arbeitsniederlegung ausschließlich passiven Charakter habe. Sie kritisierte, dass dem Arbeitgeber rechtlich keine gleichwertigen Abwehrmaßnahmen zur Verfügung stünden. Bilobrk erläuterte anschließend die Entscheidungen des BAG zum Streik um einen Tarifsozialplan und zum Unterstützungsstreik, die auch zu einer Aushebelung des Grundsatzes der Kampfparität beigetragen hätten. Als Konsequenz dieser Entwicklungen forderte Bilobrk ein Arbeitskampfgesetz, das der ausufernden Rechtsprechung Grenzen setzte.

Anne Uhlendorf stellte mit ihrem Vortrag die Voraussetzungen des allgemeinen Teilzeitanspruchs vor. In den letzten Jahren habe das BAG die Voraussetzungen des Anspruchs präzisiert und eine sog. 3-Stufen-Prüfung entwickelt, um festzustellen, ob dem Teilzeitwunsch betriebliche Gründe entgegenstünden. Zunächst prüfe das BAG, ob der Arbeitszeitgestaltung ein Organisationskonzept zugrunde läge, dann, ob Organisationskonzept und Teilzeitwunsch miteinander kollidierten, und zuletzt, ob eine wesentliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen vorläge. Wenn ein Arbeitnehmer seinen Teilzeitwunsch äußere, sei der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Arbeitnehmer darüber ein Gespräch zu führen und ihm anschließend seine Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Uhlendorf erinnerte daran, dass eine Vernachlässigung dieser Pflicht dazu führen könne, dass der Teilzeitwunsch nicht mehr rechtswirksam abgelehnt werden könne.

Einen Überblick zur Weiterbildungssituation in der Versicherungswirtschaft gab Simone Meyer in ihrem Vortrag. Der demografische Wandel und der damit einhergehende Fachkräftemangel zwinge die Unternehmen dazu, sich verstärkt mit dem Thema Weiterbildung zu beschäftigen. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes investierten Banken und Versicherungen am meisten in das Know-how ihrer Beschäftigten. Auch bei der Teilnahmequote an Weiterbildungsveranstaltungen sei das Kredit- und Versicherungsgewerbe im oberen Bereich zu finden. Der AGV habe gemeinsam mit dem Berufbildungswerk der deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) im letzten Jahr erstmalig eine Umfrage zur betrieblichen Weiterbildung in der Versicherungswirtschaft durchgeführt. Meyer stellte die wichtigsten Ergebnisse dieser Befragung vor und gab einen Ausblick auf die kommende Erhebungswelle 2010.

Andreas Zopf berichtete über die Neuerungen im Bundesdatenschutzgesetz. Der Gesetzgeber habe dort eine Spezialregelung zur Erhebung und Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten aufgenommen. Der Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes sei in diesem Zusammenhang erheblich erweitert worden. Strittig sei derzeit, inwieweit eine Mitarbeiterkontrolle nach neuer Rechtslage datenschutzrechtlich noch zulässig ist. Es lasse sich mit guten Gründen vertreten, dass eine verdachtsbezogene bzw. stichprobenartige Kontrolle weiterhin möglich bleibt. Diese Grundsätze würden auch für Kontrollmaßnahmen im Bereich von Service-/Call-Centern gelten. Abschließend wies Zopf auf die praktische Bedeutung datenschutzrechtlich zulässiger Einwilligungserklärungen der Mitarbeiter hin.

Sind Steuern noch zu steuern? Dieser Frage widmete sich Verena Richter und berichtete über aktuelle Themen aus dem Bereich des Lohnsteuerrechts. Ihren Fokus richtete sie dabei auf die Definition des steuerpflichtigen Arbeitslohns und seiner individuellen oder pauschalen Besteuerung. Sie stellte dar, dass nicht jede Leistung an die Arbeitnehmer einen steuerbaren und steuerpflichtigen Tatbestand begründen könne. Leistungen lägen nicht selten im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und würden die Bereicherung des Arbeitnehmers soweit in den Hintergrund schieben, dass eine Besteuerung solcher Leistungen nicht möglich sei. Im Rahmen der Pauschalbesteuerung ging Richter vor allem auf den Anwendungsbereich von § 37b EStG bei eigenen Arbeitnehmern ein und wies auf die aktuell missliche Lage einer diesbezüglich bestehenden Beitragspflicht hin.

Betriebliches Gesundheitsmanagement stehe heute zunehmend im Spannungsfeld von Prävention und Reaktion, so Dr. Michael Gold, Geschäftsführer des AGV, der die Teilnehmer für das Potential sensibilisierte, das in diesem Thema stecke. Einerseits engagierten sich die Unternehmen weit über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus. Andererseits "missbrauchten" externe Berater die höchstrichterliche Rechtsprechung, indem sie gezielt Unternehmen unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes in Einigungsstellen trieben, um dort eigene Interessen zu verfolgen. Auch die Gewerkschaften und Betriebsräte hätten das Thema auf der Agenda, weshalb Gold ausdrücklich die Unterstützung des AGV anbot. Abschließend stellte er fest, dass das betriebliche Gesundheitsmanagement neben Weiterbildung, betrieblicher Alterversorgung und Work-Life-Balance ein Baustein in der Gesamtstrategie bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen wie Demografie und Fachkräftemangel sein könne.

In ihrem Vortrag ging Dr. Sandra Kreft mit Blick auf die anstehenden Betriebsratswahlen darauf ein, welchen Einfluss der Arbeitgeber hier geltend machen könne. Sie verwies zunächst darauf, dass die Wahl des Betriebsrates weder behindert noch beeinflusst werden dürfe. Dies gelte natürlich auch und gerade für den Arbeitgeber, wenngleich es umstritten sei, ob der Arbeitgeber einer vollständigen Neutralitätspflicht unterliege. Jedenfalls könne es aber keine echten Strategien geben, mit denen der Arbeitgeber so einfach seine Wunschkandidaten durchsetzen könne. Allerdings sei es nicht verboten, die Unternehmensorganisation rechtzeitig so umzugestalten, dass hierdurch andere Betriebsratsstrukturen und Mehrheiten entstünden. Daneben sei es dem Arbeitgeber auch nicht verwehrt, einzelne Mitarbeiter zu Kandidaturen zu animieren, wenn hiermit keine Vorteilsversprechen verbunden seien.

Olga Worm stellte zum Thema Work-Life-Balance fest, dass die private und familiäre Situation von Mitarbeitern direkte Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit, Motivation und Loyalität habe. Nicht zuletzt deshalb seien flexible Arbeitsmodelle und die Unterstützung von Beschäftigten bei privaten Problemen inzwischen ein fester Bestandteil erfolgreicher Personalstrategien. Neben den bereits erfolgreich eingesetzten Work-Life-Balance-Maßnahmen wie Teilzeitarbeit, Gesundheitsmanagement oder Betriebskindergärten nutzten die Unternehmen auch Modelle zur Arbeitszeitflexibilisierung wie Gleitzeitregelungen oder Langzeitkonten. Durch diese Maßnahmen reagierten die Unternehmen auf den Wunsch der Mitarbeiter nach individuellen Lebens- und Familienplanungswünschen, wovon im besten Fall Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen profitierten.

Kerstin Römelt gab in ihrem Vortrag einen Überblick über neue Entscheidungen zu Arbeitsvertragsklauseln. Hier hätten sich zum einen die AGB-Bestimmungen als Wundertüte für das BAG erwiesen. Zum anderen erforderten auch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs die Neubewertung einiger Rechtsfragen wie beispielsweise dem Verfall von Urlaubsansprüchen. Das BAG gab aber auch ohne den „europäischen Tritt“ langjährige Rechtsprechung auf. Ansprüche aus betrieblicher Übung könnten nicht mehr durch negative betriebliche Übung aufgehoben werden, weshalb die Aufnahme qualifizierter Schriftformklauseln in die Verträge dringend anzuraten sei. Die Fragen, ob Konzernversetzungsklauseln künftig mit Ankündigungsfristen verbunden werden oder Dienstwagenregelungen keine Widerrufsmöglichkeiten mehr vorsehen müssten, würden dagegen erst im Laufe des Jahres beantwortet werden.

Dr. Benjamin Heider stellte in seinem Vortrag sog. Bagatellkündigungen wie den Pfandbon- und Maultaschenfall vor, die in jüngster Zeit zu einer erheblichen Polarisierung der öffentlichen Meinung geführt hatten. Er legte dar, mit welcher Schärfe und z. T. verbaler Entgleisung dieses sensible Thema auch von Personen des öffentlichen Lebens diskutiert worden sei. Dies ging einher mit Forderungen nach einem Verbot der Verdachtskündigung und der Einführung einer gesetzlichen Pflicht zur Abmahnung bei Bagatellkündigungen. Heider erläuterte daraufhin die Systematik von verhaltensbedingter Kündigung und Verdachtskündigung im Einzelnen und wies nach, warum keine Gesetzesänderungen erforderlich seien, sondern diese im Gegenteil zu unerwünschten Ergebnissen führten. Als Fazit hielt er fest, dass das Recht zur sog. Bagatellkündigung wg. Vertrauensbruch richtig und notwendig sei, der Arbeitgeber hier aber mit Bedacht agieren müsse.

Am Ende der Veranstaltung ging Dr. Sebastian Hopfner, Geschäftsführer des AGV, kurz auf die wesentlichen Inhalte der Tagung ein. Wegen seiner herausragenden Bedeutung nahm er sodann Stellung zum kürzlich ergangenen BaFin-Rundschreiben zu den Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich. Hier habe der AGV im Vorfeld der Veröffentlichung die Aufnahme einer zusätzlichen Klausel durchsetzen können. Damit konnte sichergestellt werden, dass alle Vergütungssysteme des angestellten Werbeaußendienstes, die den tarifvertraglichen Regelungen entsprechen, als konform mit den von der BaFin aufgestellten Anforderungen gelten. Abschließend verwies er auf den in 8. Auflage unter seiner Federführung neu erschienenen Kommentar zu den Tarifverträgen für die private Versicherungswirtschaft.
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Demografie: Gemeinsame Erklärung der europäischen Sozialpartner der Versicherungswirtschaft  
   
Am 26. Januar 2010 haben sich die europäischen Sozialpartner der Versicherungswirtschaft - der Dachverband der Versicherungswirtschaft CEA und die Dienstleistungsgewerkschaft UNI Europa - auf eine gemeinsame Erklärung zu den demografischen Herausforderungen für die europäische Versicherungswirtschaft geeinigt. Der Einigung gingen intensive zweijährige Verhandlungen unter der Moderation der Europäischen Kommission voraus.

Der in Art. 139 EG-Vertrag verankerte Soziale Dialog ist ein wirkungsvolles Instrument der Sozialpartner, um Einfluss auf die europäische Sozialpolitik zu nehmen. Die Europäische Kommission ist vor jeder neuen Initiative verpflichtet, die Sozialpartner hierzu anzuhören (Sozialer Dialog). Während die Sozialpartner über ein bestimmtes Thema verhandeln, kann die Kommission in diesem Bereich keine regulativen Maßnahmen ergreifen. Finden die Sozialpartner selbst zu einer Lösung, hat die Kommission dies zu respektieren und darf ebenfalls keine Richtlinie zur Regelung der gleichen Thematik auf den Weg bringen. Die von den europäischen Sozialpartnern eigeninitiativ getroffenen Vereinbarungen zeichnen sich in der Praxis besonders dadurch aus, dass sie sehr praxisgerechte Regelungen enthalten und deshalb eine ungleich höhere Akzeptanz erfahren als Direktiven der Europäischen Kommission, die als "Eingriff von außen" betrachtet werden.

Im Herbst 2007 wurde auf der Plenarsitzung des Sektoralen Sozialen Dialogs für die Versicherungsbranche beschlossen, eine aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe zum Thema "Demografie" einzusetzen. Ziel der Gruppe sollte es sein, gemeinsame Standpunkte der Sozialpartner zum Umgang mit den demografischen Herausforderungen in personalpolitischer Hinsicht herauszuarbeiten und eine gemeinsame Stellungnahme als Handlungsempfehlung für die Sozialpartner zu entwickeln.

Die europäischen Sozialpartner haben dieses Projekt am 26. Januar 2010 in Brüssel erfolgreich zum Abschluss gebracht. Nach zweijährigen Verhandlungen unter Moderation durch die Europäische Kommission haben die Sozialpartner einen gemeinsamen Standpunkt zum Umgang mit den demografischen Herausforderungen verabschiedet. Es handelt sich um das erste konkrete Ergebnis des Sektoralen Sozialen Dialogs für die Branche.

Die Erklärung richtet sich sowohl an die Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer der europäischen Versicherungswirtschaft und empfiehlt Lösungsansätze, um den durch die demografischen Entwicklungen bedingten Problemen zu begegnen. Die Sozialpartner haben sich dabei auf die Aspekte Work-Life-Balance, lebenslanges Lernen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz konzentriert. Die Erklärung soll darüber hinaus potenziellen Bewerbern für Arbeitsplätze in der Branche verdeutlichen, dass die Versicherungsunternehmen attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten bieten.

Die Verhandlungen verliefen zeitweise schwierig, da die Gewerkschaften einen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Weiterbildung konstituiert sehen wollten. Man einigte sich schließlich auf eine Formulierung, welche lediglich den gegebenen Status quo wiedergibt. In der Erklärung heißt es nunmehr, dass jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf hat, ordnungsgemäß in seine konkret geschuldeten Arbeitsaufgaben eingewiesen zu werden. Die Arbeitgeberseite hat darüber hinaus eine Klarstellung dahingehend erreicht, dass die Unternehmen nur sehr begrenzten Einfluss auf den Gesundheitszustand der Arbeitnehmer haben, da wesentliche Einflussfaktoren im Bereich der privaten Lebensführung der Arbeitnehmer liegen.

Die gemeinsame Erklärung soll in die verschiedenen Sprachen der Mitgliedstaaten übersetzt werden. Zudem planen die Sozialpartner als Folgemaßnahme eine gemeinsame Broschüre mit Best-Practice-Beispielen für erfolgreiche Demografiemaßnahmen in Versicherungsunternehmen zu erstellen. Im Rahmen der Verhandlungen haben sich die europäischen Sozialpartner bereits mit zahlreichen Unternehmensansätzen zur Bewältigung der zukünftigen demografischen Herausforderungen befasst.
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Wohlstands-Gewinn  
   
Vor über 100 Jahren beanspruchte der Etat für Essen und Trinken in Deutschland noch den größten Teil des Haushaltsgeldes. 57 % ihres Budgets gaben die Bürger um 1900 für das leibliche Wohl aus. Noch bis in die 50-er Jahre war mit 44 % ein Großteil des Geldes für Essen und Trinken verplant. Doch dann begann das "Wirtschaftswunder". Die Regale füllten sich mit allerlei Waren. Bald eroberte der Fernseher die Wohnstuben, ein Auto stand vor der Haustür und auch die Urlaubsreise gehörte zum guten Ton. Heute belasten die Ausgaben für Nahrungsmittel die Haushaltsbudgets noch nicht einmal halb so stark wie zu Beginn der 60-er Jahre. Diese Entwicklung haben die Verbraucher der Zunahme ihrer Einkommen, ihrer Freizeit und ihres Wohlstandes (mehr Ausgaben für nicht unbedingt Notwendiges) zu verdanken, aber auch den enormen Produktivitätszuwächsen in der Landwirtschaft und dem relativ maßvollen Anstieg der Preise für Nahrungsmittel im Laufe der Jahre.

Statistische Angaben: Statistisches Bundesamt, aid
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