Am 25. Januar 2012 hat die für Justiz zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding Vorschläge für eine Datenschutz-Reform vorgestellt. Dieser Entwurf würde zu einer faktischen Entmündigung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen, denn Einwilligungen sollen im Beschäftigungsverhältnis regelmäßig unzulässig sein.
Mit dem Entwurf soll die Datenschutz-Richtlinie 95/46 EG aus dem Jahr 1995, die vielfach als veraltet kritisiert wird, durch eine EU-weit unmittelbar geltende Verordnung ersetzt werden. Die Verordnung soll für die Datenverarbeitung in der Privatwirtschaft, aber auch durch Behörden gelten. Lediglich für die staatliche Strafverfolgung und -vollstreckung ist eine Richtlinie vorgesehen.
Sobald diese Verordnung in Kraft tritt, was wegen der zu erwartenden politischen Verhandlungen und zusätzlich einer vorgesehenen zweijährigen Umsetzungsphase erst in einigen Jahren zu erwarten ist, würde das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitgehend verdrängt. Damit wird eine weitgehende Vollharmonisierung angestrebt. Außerdem soll die Europäische Kommission umfangreiche Befugnisse erhalten, die Bestimmungen der Verordnung europaeinheitlich zu konkretisieren.
Es werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
Bedauerlicherweise wird für die Datenverarbeitung im Konzern auch weiterhin keine klare Erlaubnisgrundlage geschaffen.
Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat zur weiteren Erörterung übermittelt. Sie sollen zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten.