NL 03/2010, 9. März 2010
Das vom BMF erwartete Einführungsschreiben zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen und den damit einhergehenden lohnsteuerrechtlichen Problemen ist zwischenzeitlich am 5. März 2010 veröffentlicht worden (Az.IV D 2-S 7210/07/10003; IV C 5-S 2353/09/10008).
Das BMF stellt in diesem Einführungsschreiben die lohnsteuerlichen Folgen und Anpassungen ab dem 1. Januar 2010 (im Vorgriff auf eine Ergänzung der Lohnsteuer-Richtlinien) im Einzelnen dar.
Zum einen wird die Vereinfachungsregelung nach R 9.7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 LStR 2008 weiterhin für anwendbar erklärt, wenn neben einer Beherbergungsleistung ein Sammelposten für andere, dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegende Leistungen einschließlich Frühstück ausgewiesen wird und eine Frühstücksgestellung durch den Arbeitgeber nicht vorliegt. Zum anderen wird die Arbeitgeberveranlassung bei Gestellung eines Frühstücks in Verbindung mit einer Übernachtung im Rahmen einer Auswärtstätigkeit definiert und insoweit eine Anpassung der Voraussetzungen an die Gegebenheiten der Zeit (elektronische Kommunikation) bewirkt.
Weitere Einzelheiten zu diesem BMF-Schreiben entnehmen Sie unserem AR 5/2010, das demnächst erscheinen wird.