NL 03/2010, 9. März 2010
Mit unserem Rundschreiben AR 21/2011 vom 14. Oktober 2011 hatten wir Sie zuletzt über die Einstellung des ELENA-Verfahrens informiert.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat jetzt darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Aufhebung der Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) am 2. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet und damit am 3. Dezember 2011 in Kraft getreten ist. Damit sind die Arbeitgeber von der elektronischen Meldepflicht befreit und es werden keine Arbeitnehmerdaten mehr angenommen bzw. die bisher gespeicherten Daten gelöscht.