• Deutsch
  • English
| Login |
DruckenDrucken

AGV-Newsletter NL März 2010

NL 03/2010, 9. März 2010

Familien-Pflegezeit – Neuer Teilzeitanspruch in der Diskussion

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege weiterhin zu fördern, plant die Bundesfamilienministerin einen Rechtsanspruch auf eine zweijährige Familien-Pflegezeit einzuführen. Danach sollen Beschäftigte, die ihre Angehörigen pflegen, während dieser Zeit halb arbeiten und Dreiviertel des Gehalts beziehen. Sobald der Beschäftigte nach Beendigung der Pflegephase wieder voll arbeitet, soll er solange Dreiviertel des Gehalts erhalten, bis das zusätzlich gezahlte Gehalt wieder zurückgeflossen ist.

Ein schriftlicher Vorschlag oder ein Gesetzentwurf liegt bisher noch nicht vor. Der Vorschlag ist in der Wirtschaft auf Skepsis gestoßen.

Die Regelung hat zum Ziel, den Herausforderungen des demografischen Wandels gerecht zu werden und Arbeitnehmern mehr Flexibilität zu erlauben. Die Familien-Pflegezeit soll sich demzufolge auf kein Alter beschränken, sondern bezieht sich auf die Pflegebedürftigkeit der eigenen Eltern, Kinder oder anderer Angehöriger gleichermaßen.

Die Bundesfamilienministerin hat ihr Konzept für eine Pflegeteilzeit verteidigt. Gerade ältere Menschen hätten verstärkt den Wunsch, zu Hause von ihren Familienangehörigen gepflegt zu werden. Immer mehr pflegende Angehörige seien jedoch berufstätig, innerhalb von zwölf Jahren sei ihr Anteil von 40 auf 54 Prozent gestiegen. Zwar bestehe schon jetzt die Möglichkeit, für die häusliche Pflege ein halbes Jahr aus dem Beruf auszusteigen. Die Arbeitnehmer fürchteten jedoch gravierende Nachteile. Die Familienministerin plant deshalb, einen Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit von zwei Jahren Dauer einzuführen. In dieser Zeit würde der pflegende Angehörige mindestens 50 Prozent arbeiten, bekäme aber, um davon leben zu können, 75 Prozent seines Gehalts. Später müsste er dann wieder voll arbeiten, erhielt aber weiterhin solange 75 Prozent des Gehalts, wie er zuvor Teilzeit gearbeitet hat – bis also das Zeit- und das Gehaltskonto wieder ausgeglichen sind. Das Risiko, dass ein Arbeitnehmer nach der Pflegezeit kündigt und somit der Betrieb auf den Kosten des aufgestockten Lohns sitzen bleibt, will die Bundesfamilienministerin durch eine entsprechende Versicherung in den Griff bekommen.

Die Arbeitgeber lehnen die Einführung eines neuen gesetzlichen Teilzeitanspruchs ab. Angesichts der andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise dürfe es keine weiteren Belastungen für Arbeit und Beschäftigung geben. Neue Ansprüche und Regulierungen seien überflüssig und kontraproduktiv und schüfen weitere Beschäftigungshindernisse, was es zu vermeiden gelte.

Darüber hinaus bestehe für die Einführung neuer gesetzlicher Ansprüche keine Regelungsnotwendigkeit. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge bieten individuelle und umfassende Möglichkeiten, Angehörige zu pflegen. Außerdem gebe es für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf jetzt bereits eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen im Pflegezeitgesetz, im Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie in den §§ 7 ff. SGB IV.

Schließlich sei auch aus personalpolitischer Sicht der Vorschlag zur Familien-Pflegezeit nicht sinnvoll. Hilfreicher seien flexible Arbeitszeiten, die es den Arbeitnehmern mit Pflegeverantwortung erlauben, die Arbeitszeit gezielt an die jeweilige Pflegesituation anzupassen und auch die betrieblichen Erfordernisse entsprechend zu berücksichtigen.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.