NL 08/2010, 9. August 2010
Das LAG gelangte zu dem Ergebnis, dass nach der erfolgten Rechtsprechungsänderung durch das BAG in der „Emmely“-Entscheidung davon ausgegangen werden müsse, dass trotz des Vorliegens eines Kündigungsgrundes an sich einer langjährigen und unbeanstandeten Betriebszugehörigkeit eine sehr hohe Bedeutung…
Detailliertes Programm liegt vor.
Geben Sie Ihre Stellungnahme bis zum 30. September ab.
Warum Kosteninteressen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen sollen.
Wie abhängige und selbständige Beschäftigung voneinander abzugrenzen sind.
Warum der Betriebsrat nicht zu beteiligen ist.
In Kraft seit dem 27. Juli 2010.
Im Visier des Europäischen Parlaments.