NL 06/2010, 10. Juni 2010
Grundsätzlich gilt, dass der Ausnahmezustand während der Weltmeisterschaft keinen Einfluss auf das Arbeitsrecht hat. Besondere Regelungen für die Zeit der bis zum 11. Juli 2010 dauernden Fußballweltmeisterschaft liegen im Ermessen des Arbeitgebers.Fußball am ArbeitsplatzEinen Anspruch, Spiele…
Präsident der TU München, Professor Herrmann, ist Gastredner der diesjährigen Veranstaltung.
Beteiligen Sie sich bis zum 19. Juli 2010 an der Erhebung.
Beteiligen Sie sich bis zum 9. Juli 2010 an der Erhebung.
BAG legt EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vor.
LAG Köln verlangt vom EuGH Aufklärung.
Nur mit Initialen "unterschriebene" Befristung unwirksam.
Tagungsunterlagen können abgerufen werden.
Bundesfamilienministerin konkretisiert ihren Vorschlag.