NL 04/2011, 6. April 2011
Arbeitgeber haben sowohl die sachlichen als auch die persönlichen Kosten des Betriebsrats und seiner Mitglieder zu tragen, die infolge der Betriebsratsarbeit entstehen, § 40 Abs. 1 BetrVG. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Regel sehr großzügig ausgelegt. Der Kostenerstattungsanspruch des…
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Erste Verhandlungs|runde diente dem Meinungsaustausch
Leitfaden der BDA zu damit zusammen|hängenden arbeits|rechtlichen Frage|stellungen
BMF Schreiben zur steuerlichen Wertung von Unterstützungs|maßnahmen
Wichtige Themen waren EU 2020-Strategie, Grünbuch Pensionen, Gleichstellung sowie Entsenderichtlinie