| Das Bundesarbeitsgericht hat den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt. Der Zehnte Senat hat seine eigene jahrelange Rechtsprechung zur Tarifeinheit aufgegeben. Bisher hatte er angenommen, dass bei mehreren Tarifverträgen innerhalb eines Unternehmens grundsätzlich der Tarifvertrag zur Anwendung kommt, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebs und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten gerecht wird. Lesen Sie hier mehr. |