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SR Sonderrundschreiben

(ausschließlich in Papierform erhältlich)

Mit dem Sonderrundschreiben SR werden die Informationen weitergegeben, die nur für die Vorstände der Mitgliedsgesellschaften bestimmt sind, wie z. B. über verbandspolitische Fragen, gesellschaftspolitische Entwicklungen und die Rechnungslegung des Verbandes. Die Sonder-Rundschreiben SR werden den Mitgliedsgesellschaften ausschließlich auf dem Postwege zur Verfügung gestellt.