TN 01/2015, 15.01.2015

Gemeinsame Erklärung von AGV und ver.di zum Thema Demografie

AGV und ver.di haben sich nach nunmehr über dreijährigen Gesprächen am 28. November 2014 auf eine gemeinsame Erklärung zum Thema Demografie geeinigt.

Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V. (AGV) und die Gewerkschaft ver.di haben sich nach nunmehr über dreijährigen Gesprächen am 28. November 2014 auf eine gemeinsame Erklärung zum Thema Demografie geeinigt (Anlage 1). Die Tarifvertragspartner hatten sich zugleich darauf verständigt, die gemeinsame Erklärung erst nach dem Jahreswechsel zu veröffentlichen. In einem Gespräch der Verhandlungsführer der beiden Organisationen, Herrn Dr. Josef Beutelmann und Herrn Christoph Meister, zur Vorbereitung der Tarifrunde 2015 am 9. Januar 2015 wurde die Veröffentlichung für den heutigen Tag vereinbart.

Hintergrund der gemeinsamen Erklärung ist die Notwendigkeit der Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung der Europäischen Sozialpartner im Versicherungssektor“ vom 26. Januar 2010. Diese Erklärung war das erste Ergebnis des Sektoralen Sozialen Dialogs der Versicherungswirtschaft. Die Europäischen Sozialpartner hatten sich in dieser Erklärung (Anlage 2) darauf verständigt, die jeweiligen Sozialpartner auf nationaler Ebene dazu aufzufordern, die gemeinsame Erklärung zu unterstützen und sich ihrer anzunehmen. 

Mit der Erklärung vom 28. November 2014 erfolgt eine entsprechende Umsetzung in Deutschland. Da lediglich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Mitglied in der Europäischen Dienstleistungsgewerkschaft UNI-EUROPA ist, gibt es bisher keine entsprechenden Vereinbarungen mit den beiden kleineren Sozialpartnern des AGV, der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. und dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV).

Mit der gemeinsamen Erklärung unterstreichen die Sozialpartner ihr Bewusstsein für die Herausforderungen, vor der die Versicherungsunternehmen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber durch die demografische Entwicklung der Bevölkerung gestellt werden. Die Beibehaltung und Fortentwicklung attraktiver und insbesondere flexibler Arbeitsbedingungen wird als notwendig angesehen, um die Versicherungsunternehmen als attraktive Arbeitgeber für qualifizierte Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt zu präsentieren. Die Verantwortung auch der Arbeitnehmer für ihre Weiterbildungsbereitschaft wird unterstrichen. Gleiches gilt für die Verantwortung der Arbeitnehmer, durch eine gesunde private Lebensführung eine notwendige Voraussetzung dafür zu schaffen, dass betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen einen nachhaltigen Erfolg erzielen.

Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, sich regelmäßig zu den Maßnahmen der Unternehmen in diesem Bereich auszutauschen und gute Praxisbeispiele zu veröffentlichen, damit ein Mehrwert für die gesamte Branche erzielt wird.

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