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Broschüre „Das Pflegezeitgesetz“

Am 1. Juli 2008 ist im Rahmen der Strukturreform zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) in Kraft getreten.

Durch das Pflegezeitgesetz sollen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege naher Angehöriger geschaffen werden, in dem es den Beschäftigten Freistellungsansprüche sowohl kurzfristig für eine akut eingetretene Pflegesituation als auch in Form einer Pflegezeit von bis zu sechs Monaten einräumt. Um die Rechtsstellung der Beschäftigten, die von den Freistellungsmöglichkeiten Gebrauch machen möchten, abzusichern, wird ihnen ein Sonderkündigungsschutz eingeräumt. Darüber hinaus enthält das PflegeZG Regelungen für die befristete Einstellung einer Vertretungskraft.

Insgesamt hat sich der Gesetzgeber stark an den Regelungen zur Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) orientiert. In einigen Punkten ist er jedoch davon abgewichen, so dass das PflegeZG bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten in der Praxis zahlreiche ungeklärte Fragen aufwirft.

Der AGV hat dies zum Anlass genommen, die Abhandlung „Das Pflegezeitgesetz – ein Leitfaden für die arbeitsrechtliche Praxis“ zu erstellen, in der zunächst die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des PflegeZG erläutert werden. Neben Ausführungen über die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bei Akutereignissen finden sich darin auch Erläuterungen zur Pflegezeit, zum besonderen Kündigungsschutz, zum Urlaubsanspruch, zur Pflegezeit als Beschäftigungszeit und zur befristeten Einstellung einer Vertretungskraft. Ferner wird auf die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen des PflegeZG eingegangen. Darüber hinaus werden in der Broschüre auch betriebsverfassungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Pflegezeit erläutert. Abschließend wird auch der Themenkomplex Altersteilzeit und Pflegezeit ausführlich behandelt.