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Beratungstätigkeit   Ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit des Arbeitgeberverbandes ist die Beratung der Mitgliedsunternehmen in arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Sie stellt neben Rundschreiben und Tagungen die dritte Säule des Informationsangebotes des Verbandes dar. Die Beratung geschieht teils schriftlich, teils telefonisch, per Telefax sowie per E-Mail, wobei die Mitarbeiter der Verbandsgeschäftsführung um kurzfristige Beantwortung bemüht sind. Für die Unternehmen bedeutet diese Beratungstätigkeit   eine wertvolle Unterstützung ihrer Personalarbeit. Umgekehrt erhält die Verbandsgeschäftsführung durch die Anfragen der Mitglieder praxisnahe Hinweise über die Umsetzung von Tarifverträgen und Gesetzen in den Betrieben. Der Schwerpunkt der Beratungstätigkeit des AGV liegt in der Erläuterung neuer Gesetze und neu formulierter Tarifvertragsbestimmungen. Daneben gibt es aber auch einige Bereiche des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts, die immer wieder neue Zweifelsfragen aufwerfen.
         
         
   
   
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