Ehrenamtliche Richter-
tätigkeit in der Arbeits-
und Sozialgerichtsbarkeit |
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Neben den Berufsrichtern sind in den Kammern und Senaten der Arbeits- und Sozialgerichte auch ehrenamtliche Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer paritätisch vertreten. Die Ernennung der Arbeitgebervertreter erfolgt auf Vorschlag der Arbeitgeberverbände. Dementsprechend werden zahlreiche leitende Damen und Herren aus den Mitgliedsunternehmen des AGV an die Arbeits- und Sozialgerichte der ersten und zweiten Instanz berufen. Auch Mitarbeiter der Verbandsgeschäftsführung sind als ehrenamtliche Arbeitsrichter am Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht tätig. |
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Der Arbeitgeberverband begrüßt das Engagement der Damen und Herren, die sich trotz zunehmender Arbeitsbelastung in den Unternehmen für diese ehrenamtliche zeitaufwendige Tätigkeit zur Verfügung stellen. Gerade Mitarbeiter, die im Unternehmen Personalverantwortung tragen, erfahren durch die ehrenamtliche Richtertätigkeit einen Zugewinn an Kompetenz und Erfahrung, der ihnen bei der täglichen Arbeit zugute kommt. Auf der anderen Seite profitiert die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit von der Berufserfahrung und der hohen Qualifikation der leitenden Mitarbeiter unseres Wirtschaftszweiges. |