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Grundsatzprozesse –
Beratung und Betreuung
  Geht es in einem Gerichtsverfahren um arbeits- oder sozialrechtliche Fragen, die für alle oder zumindest für eine größere Zahl von Mitgliedsgesellschaften von grundsätzlicher Bedeutung sind (insbesondere Auslegung von Tarifverträgen), ist der Arbeitgeberverband als sozialpolitische Interessenvertretung der Versicherungsunternehmen gefordert und an einem positiven Ausgang unmittelbar interessiert.   Er unterstützt die betreffenden Mitgliedsunternehmen in solchen Fällen durch Beratung, Benennung geeigneter Anwälte, Hilfe bei der Anfertigung von Schriftsätzen und ausnahmsweise auch durch unmittelbare Vertretung vor den Gerichten.
         
         
   
   
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