Vertretung und Mitwirkung
in internationalen Gremien |
|
Das nationale Arbeits- und Sozialrecht wird in wachsendem Maße durch die Aktivitäten der EU-Institutionen (Rat, Kommission, Parlament und Gerichtshof) beeinflusst. Dies zeigen die Themen, die von der Kommission in der Vergangenheit zum Gegenstand von Richtlinien, Initiativen oder der Diskussion im Rahmen des Sozialen Dialogs gemacht wurden und werden: Arbeitszeit, Chancengleichheit, Befristung von Arbeitsverhältnissen, Mitbestimmung bei der Europäischen Aktiengesellschaft, betriebliche Altersversorgung, Schutz wirtschaftlich abhängiger Selbständiger und Unterrichtung der Arbeitnehmervertretung.
Der AGV verfolgt die Entwicklungen daher mit besonders großer Aufmerksamkeit und macht seinen Einfluss insbesondere über zwei Schienen geltend: Zum einen durch die Mitwirkung in der Kommission „Soziale Angelegenheiten" des Comité Européen des Assurances (CEA) |
|
in Brüssel und zum anderen im BDA-Ausschuss für Sozialpolitik in der Europäischen Union, der wiederum auf die Politik von BUSINESSEUROPE (Vereinigung der Industrie- und Arbeitgeberverbände in Europa) im Bereich der Sozialpolitik Einfluss nimmt.
Andererseits ist der AGV über das CEA am sog. Sektoralen Sozialen Dialog für die Versicherungswirtschaft gem. Art. 139 EG-Vertrag beteiligt. Der Soziale Dialog ist ein wirksames Instrument zur Beeinflussung der europäischen Sozialpolitik. Während die europäischen Sozialpartner im Rahmen des Sozialen Dialogs über ein Thema verhandeln, darf ci Europäische Kommission keine neuen regulativen Maßnahmen initiieren. Gegenstand des Sozialen Dialogs für die Versicherungswirtschaft sind derzeit folgende Themen: Flexibilisierung, Demographie, Europäische Betriebsräte, Einbindung der neuen Mitgliedstaaten in den Sozialen Dialog. |