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Impressum
Mitwirkung in der
sozialen Selbstverwaltung
  Der AGV hat die Aufgabe, Vertreter der Versicherungswirtschaft für die Mitwirkung in den Selbstverwaltungsgremien der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu benennen.   Die ehrenamtliche Tätigkeit in diesen Gremien ist oft insbesondere wegen des Prinzips der Parität mühsam und zeitraubend. Aber gerade in der heutigen schwierigen Umstrukturierungsphase des sozialen Sicherungssystems besonders wichtig.
         
         
   
   
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