Mitwirkung in der
sozialen Selbstverwaltung |
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Der AGV hat die Aufgabe, Vertreter der Versicherungswirtschaft für die Mitwirkung in den Selbstverwaltungsgremien der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) sowie der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu benennen. |
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Die ehrenamtliche Tätigkeit in diesen Gremien ist oft insbesondere wegen des Prinzips der Parität mühsam und zeitraubend. Aber gerade in der heutigen schwierigen Umstrukturierungsphase des sozialen Sicherungssystems besonders wichtig. |