Arbeitgeberrelevante Informationen zu COVID-19

Aus aktuellem Anlass bietet der AGV hier eine laufend aktualisierte Sammlung arbeitgeberrelevanter Informationen zu COVID-19. Sie sollen sich hier einen ersten Überblick zu Themen wie Kurzarbeit und Homeoffice verschaffen können.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner in der Rechtsabteilung.

Vorschriften und Regelwerke der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen sind geplant.

Arbeitgeber sind nunmehr verpflichtet, allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot zu unterbreiten.

Beschäftigte haben das Homeoffice-Angebot ihres Arbeitgebers anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

Arbeitgeber werden verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßig Selbst- und Schnelltests anzubieten. Daneben wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Kabinett stimmt für bundesweite Notbremse.

Die Regelungen zu Testpflichten und Homeoffice der neugefassten Berliner Infektionsschutzverordnung greifen der vereinbarten Überprüfung freiwilliger Testungen durch die Unternehmen unverhältnismäßig vor.

AGV-Position zur Frage der Impfpriorisierung von Angestellten im Versicherungswesen.

Aktualisierter FAQ der BDA berücksichtigt Änderungen.

Das Gesetz verlängert die Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März hinaus und schafft Grundlage für künftige pandemische Lagen. Es sieht außerdem Änderungen zur Entschädigungsleistung nach dem IfSG vor.

#WirtschaftTestet – Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft appellieren an Unternehmen zur Ausweitung der Testangebote für Mitarbeiter.