Arbeitgeberrelevante Informationen zu COVID-19

Aus aktuellem Anlass bietet der AGV hier eine laufend aktualisierte Sammlung arbeitgeberrelevanter Informationen zu COVID-19. Sie sollen sich hier einen ersten Überblick zu Themen wie Kurzarbeit und Homeoffice verschaffen können.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner in der Rechtsabteilung.

Vorschriften und Regelwerke der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

Basisschutzmaßnahmen, Hygienekonzepte, Testangebote und Kontaktreduzierungen sind weiterhin erforderlich.

Es bedarf eines Gleichklangs zwischen gesellschaftlichen Öffnungsschritten und Erleichterungen für Unternehmen.

Gemeinsame BDI/BDA-Eingabe zur lohnsteuerrechtlichen Abrechnung der behördlichen Erstattungsbeträge.

SARS-CoV-2-Arbeitschutzregel soll verlängert werden und die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung geforderten Maßnahmen konkretisieren.

Mit Ablauf des 19. März 2022 entfällt die Rechtsgrundlage für die meisten Schutzmaßnahmen nach §§ 28a und 28b IfSG. Damit treten außerdem die Zugangskontrollen und die Pflicht zur mobilen Arbeit von daheim außer Kraft.

„Lessons learned: Diese Punkte sollten in konkrete Handlungsempfehlungen und Vorschläge einfließen, um die Resilienz für künftige Krisen und Pandemien zu stärken.“

Die bislang bis zum 19. März 2022 befristete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung soll bis zum 25. Mai 2022 verlängert werden.

Aktuell gibt es keine Hochrisikogebiete mehr.

Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und die Einbeziehung der Zeitarbeit sind nicht noch einmal verlängert worden.

Aufgrund der Ablehnung durch die Arbeitgebervertreter hat der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) die Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel nicht beschlossen.