Die Versicherer als Arbeitgeber

Der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e. V. (AGV) gilt als die sozialpolitische Spitzenorganisation der deutschen Versicherungswirtschaft. Er führt auf Arbeitgeberseite bundesweit die Tarifverhandlungen für die rund 204.200 Beschäftigten seiner Mitgliedsunternehmen.

Der Organisationsgrad des Verbandes liegt bei stattlichen 99 %!

Mit anderen Worten: Nahezu alle Versicherungsangestellten arbeiten in deutschen bzw. in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen, die Mitglied des Verbandes sind.

Aufgaben des AGV

Der AGV führt alle Verhandlungen mit den Gewerkschaften (ver.di und DBV) und trifft mit diesen Gesamtvereinbarungen. Er informiert die Mitglieder in allen sozialpolitischen Angelegenheiten und macht ihre Interessen gegenüber Staat, Verbänden und Öffentlichkeit geltend. Ferner nimmt der AGV zu Fragen der Gesetzgebung des Arbeits- und Sozialrechts Stellung.

Außerdem benennt der AGV Vertreter der Versicherungswirtschaft für die Arbeits- und Sozialgerichte sowie für die Selbstverwaltung der Sozialversicherung und unterstützt die Mitglieder in ihrer personalpolitischen Tätigkeit und Zielsetzung als Arbeitgeber. Ferner behandelt er Fragen der beruflichen Aus- und Fortbildung.