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Arbeitsschutz: Arbeitsmedizinische Empfehlung zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten veröffentlicht

Die Arbeitsmedizinische Empfehlung zum Thema „Umgang mit aufgrund der SARS-CoV-2-Epidemie besonders Schutzbedürftigen“ ist nun auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehbar

Bei der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz sind spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen (Mitarbeiter mit entsprechenden Vorerkrankungen) in Zeiten der Pandemie zu berücksichtigen. Deshalb hat der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) eine Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) entworfen, um Betriebsärzten eine systematische Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten zu ermöglichen und weitestgehend einen individuellen Arbeitsschutz gewährleisten zu können.

Die in diesem Zuge entworfene Arbeitsmedizinische Empfehlung (Arbeitgeber-Rundschreiben 34/2020 vom 2. Juli 2020) wurde in der ersten Abstimmungsrunde geschlossen von den Arbeitgebervertretern abgelehnt.

Die daraufhin überarbeitete Empfehlung wurde nochmals in die Abstimmung gegeben. Nach der Ablehnung in der ersten Abstimmungsrunde haben sich die Arbeitgebervertreter in der zweiten Abstimmungsrunde enthalten. Die übrigen zwölf Vertreter im AfAMed haben der Empfehlung zugestimmt (Anhang).

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