Überblick

Arbeitsschutz: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel beschlossen

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthält den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie die sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, die der Arbeitgeber beim Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus berücksichtigen muss.

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) sowie der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) haben Ende Juli die jeweils in die Abstimmung gegangene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel beschlossen.

Dabei sprach sich der ASTA für die Arbeitsschutzregel aus mit zwölf Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen (gewerbliche und öffentliche Arbeitgebervertreter). Der AfAMed hat die Arbeitsschutzregel mit 13 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen (gewerbliche Arbeitgebervertreter) angenommen. Die Arbeitgebervertreter haben bei ihren Enthaltungen deutlich gemacht, dass sie sich unter der Bedingung enthalten, dass die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zugesagte Überarbeitung direkt nach der Veröffentlichung der Arbeitsschutzregel bis möglichst Ende August 2020 erfolgt. Die dabei zu berücksichtigenden Überarbeitungen beziehen sich auf die Klarstellung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) / des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) und die BDA-Kritikpunkte zur Ergänzung der Klarstellung (Anhang A, Anhang B).

Die Geschäftsführung wird in diesem Sinne direkt nach Veröffentlichung der Arbeitsschutzregel auf das BMAS zugehen und die zugesagte Überarbeitung einfordern.