Überblick

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder

Kontakte einschränken! Verschärfungen ab dem 28. Dezember 2021

Am 21. Dezember 2021 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut über die Corona-Lage beraten. Nach ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen überträgt sich die neue Variante des Corona-Virus „Omikron“ sehr viel schneller und einfacher von einem Menschen auf den anderen.

Die neue Virusvariante scheint außerdem einen bestehenden Infektionsschutz zu unterlaufen und bezieht deshalb auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein („Impfdurchbrüche“).

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger, Kontakte einzuschränken. Sofern Treffen stattfinden sollen vorher Corona-Tests gemacht werden.

Zu den Beschlüssen im Einzelnen:

Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen werden fortgeführt.

2G / 2GPlus-Regelungen
Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus).

Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind ebenfalls möglich.

Private Zusammenkünfte Ungeimpfter
Die bestehenden Regelungen werden fortgeführt. Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Private Zusammenkünfte Geimpfter und Genesener
Ab dem 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen.

Clubs und Diskotheken
Clubs und Diskotheken in Innenräumen werden geschlossen.

Überregionale Großveranstaltungen
Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.

Appell für die Weihnachtszeit

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen. Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt und die Regeln zum Abstandhalten beachtet werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden. Zum Schutz der Menschen im unmittelbaren Umfeld rufen Bund und Länder dazu auf, vor dem Zusammentreffen mit anderen Familienmitgliedern, Verwandten, Freundinnen und Freunden einen Test durchzuführen. Auf diese Weise kann Weihnachten gemeinsam und sicher begangen werden.

Bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes wird – unabhängig von den Weihnachtsfeiertagen und Silvester – die vorsorgliche Testung auch für geimpfte Personen empfohlen. Dies gilt vor allem für das Zusammentreffen mit älteren Personen.

Verhältnis zu bestehenden Regelungen

Es handelt sich bei den vorstehend beschriebenen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft.

Nächste Ministerpräsidentenkonferenz

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 7. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.

Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.

Ansprechpartner: