Überblick

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. Dezember 2021

Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer vereinbarten (noch) mit der Bundeskanzlerin am 2. Dezember 2021 Mindeststandards für weitere Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise:

  • Bereits bestehende Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben danach weiterhin gültig, sofern der heute getroffene Beschluss keine abweichenden Regelungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen.
  • Durch die Einrichtung eines erweiterten Bund-Länder-Krisenstabs im Bundeskanzleramt sollen Probleme in der Logistik bei der Impfstofflieferung und -verteilung frühzeitig erkannt und behoben werden.
  • Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten bis Weihnachten allen eine Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung zu ermöglichen. Das kann bis zu 30 Mio. Impfungen erfordern.
  • Der Bund wird den Kreis der Personen, die Impfungen durchführen dürfen, erweitern. Kurzfristig soll das über eine Delegation der Impfung durch Ärzte an Apotheken sowie Pflegefachkräfte gehen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Ermächtigung zur Impfung für Apotheker, Zahnärzte und weitere geschaffen werden.
  • Auf EU-Ebene wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in Deutschland Anwendung finden soll.
  • Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Restaurants, Theater, Kinos, etc.) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G+). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, vorzusehen. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind möglich.
  • Die 2G-Regeln werden inzidenzunabhängig bundesweit auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Die Zugangskontrolle muss von den Geschäften erfolgen.
  • Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zu beschränken. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind hiervon nicht berührt. Der Bund wird die Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung entsprechend anpassen.
  • Bei überregionalen Sport-, Kultur- und vergleichbaren Großveranstaltungen werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauern festgelegt.
  • Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen.
  • In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
  • Es gilt eine Maskenpflicht in den Schulen für alle Klassenstufen.
  • Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt, insbesondere des Impfstatus, die möglichst mittels App erfolgen soll.
  • Das Infektionsschutzgesetz soll um weitere Regelungen ergänzt werden, damit Länder und Regionen mit hohem Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten und Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) ergreifen können.
  • Die Übergangsfrist für Maßnahmen, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, soll über den 15. Dezember 2021 hinaus verlängert werden. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert angeordnet werden können.
  • Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
  • Bund und Länder begrüßen eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht. Sie kann greifen, sobald sichergestellt ist, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat hierzu bis Jahresende eine Empfehlung auszuarbeiten.
  • Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlern eingerichtet, welches einmal pro Woche tagen und gemeinsame Vorschläge unterbreiten soll.
  • Am Silvester- und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Es gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird verboten.
  • Das von der Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem ein Hilfsinstrument für die von den Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen werden soll, soll zügig umgesetzt werden. Härtefallhilfen, Sonderfonds des Bundes für Messen, Ausstellungen und Kulturveranstaltungen, die Corona-Hilfen Profisport und KfW-Sonderprogramme sollen verlängert werden.
Ansprechpartner: