Überblick

Beschluss des Bund-Länder-Gipfels zu Corona

Am 7. Januar 2022 haben der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder vor dem Hintergrund der aktuellen Lage einen weiteren Beschluss zu Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise gefasst.

Der Beschluss (der vollständige Text findet sich imAnhang) sieht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als relevante Punkte unter anderem vor:

  • Bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs wird die Verwendung von FFP2-Masken empfohlen.
  • Bund und Länder weisen auf die bestehende Verpflichtung zum Homeoffice hin. Arbeitgeber und Beschäftigte werden dazu aufgerufen, in den nächsten Wochen das Homeoffice verstärkt zu nutzen.
  • Ausgehend von den Empfehlungen des Bundesministerium für Gesundheit, die sich auf entsprechende Kenntnisse des Robert Koch-Institut stützen, werden Bund und Länder die erforderlichen Änderungen der rechtlichen Quarantäne-Regelungen zeitnah vornehmen. Bisher gilt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen ohne die Möglichkeit einer Freitestung. Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch Auffrischungsimpfung aufweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein; dies gilt auch für Genesene und frisch Geimpfte.
  • Für alle Übrigen endet die Quarantäne nach zehn Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten. Damit wird auch den Herausforderungen der kritischen Infrastruktur Rechnung getragen. Um vulnerable Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei waren.
  • Für Schüler und Kinder in Betreuungseinrichtungen kann die Quarantäne als Kontaktperson nach fünf Tagen durch PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei besonders hohem Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht, etc.).
  • Der Bundeskanzler und die Regierungschefs halten die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht für notwendig. Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegt.
  • Bund und Länder haben in den vergangenen Wochen mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virusvariante besprochen. Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sind auf einen massiven Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne angepasst. Um den vom Expertenrat prognostizierten Personalausfall abzufedern, halten Bund und Länder pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeit für erforderlich – zunächst durch Nutzung der Möglichkeiten von Ausnahmen der bestehenden Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.
  • Mit der neuen Überbrückungshilfe IV, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den Härtefallhilfen sowie den Sonderregelungen für die Veranstaltungsbranche, dem Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, dem Programm Corona-Hilfen Profisport und dem KFW-Sonderprogramm besteht für betroffene Unternehmen weiterhin finanzielle Unterstützung. Aufgrund des erhöhten Kontrollbedarfs durch die erweiterten Zugangsbeschränkungen, etwa im Einzelhandel, wird der Bund entsprechende Personal- und Sachkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe IV stärker berücksichtigen.
  • Die im Dezember beschlossenen Regeln für soziale Kontakte und Veranstaltungen gelten weiterhin. Sofern dieser Beschluss keine abweichenden Regelungen trifft, bleiben bereits getroffene Beschlüsse von Bund und Ländern bestehen. Es handelt sich bei allen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards, weitergehende Maßnahmen der Länder bleiben möglich.

Bayern und Sachsen haben zum Beschluss einschränkende Protokollerklärungen abgegeben. Es bleibt abzuwarten, wie eine Umsetzung der Beschlüsse in den jeweiligen Bundesländern erfolgt. Am 24. Januar 2022 werden der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.

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