Überblick

Corona: Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 25. Mai 2022

Damit sind für den betrieblichen Infektionsschutz nur noch die Vorgaben der einzelnen Länderverordnungen maßgebend.

Nach Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) nicht verlängert und tritt damit mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft.

Mit ihrem Auslaufen wird ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Ablauf des 25. Mai 2022 ihre Gültigkeit verlieren. Dennoch soll die Arbeitsschutzregel ab 11. Mai 2022 im Ausschusses für Arbeitssicherheit (ASTA) überarbeitet werden, um – sofern es das Infektionsgeschehen zukünftig erforderlich machen sollte – auf eine überarbeitete Fassung zurückgreifen zu können.

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