Überblick

Das aktuell geltende Arbeitszeitrecht im Überblick

Landesspezifische Ausnahmeregelungen und COVID-19-Arbeitszeitverordnung laufen aus.

Bereits vor Inkrafttreten der COVID-19-Arbeitszeitverordnung (COVID-19-ArbZV) hat die Mehrheit der Bundesländer landesspezifische Ausnahmeregelungen erlassen, die Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz vorsehen. Eine Vielzahl dieser Ausnahmeregelungen sind bereits abgelaufen, nicht verlängert oder widerrufen worden. Eine aktuelle Übersicht hinsichtlich der – pro Bundesland – jeweils getroffenen, abweichenden Regelungen sowie Informationen zur jeweiligen Laufzeit dieser Ausnahmeregelungen stellen wir Ihnen im Anhang zur Verfügung.

Überdies tritt die seit dem 10. April bundesweit geltende COVID-19-Arbeitszeitverordnung am 31. Juli 2020 außer Kraft. Die Anwendung der Ausnahmeregelungen war bis zum 30. Juni 2020 möglich (Arbeitgeber-Rundschreiben 37/2020 vom 22. Juli 2020).