Überblick

Lohnsteuer: Update aus Frankreich und Österreich

Konsultationsvereinbarungen bis 31. März 2022 verlängert.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die erneute Verlängerung der Konsultationsvereinbarungen mit Frankreich und Österreich über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern veröffentlicht (Anhang A und B).

Grundsätzlich verlängern sich die Regelungen der Konsultationsvereinbarung automatisch, sofern die Vereinbarung nicht mindestens eine Woche vor Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt wird. Deutschland und Frankreich bzw. Österreich einigten sich aber auf ein Fortbestehen der Regelungen ihrer Vereinbarung bis mindestens 31. März 2022.