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Lohnsteuer: Update aus Luxemburg

Konsultationsvereinbarung bis 31. März 2022 verlängert.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemielage haben sich die Bundesrepublik Deutschland und das Großherzogtum Luxemburg darüber verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und von Vermögen zumindest bis zum 31. März 2022 Bestand haben wird. Hierzu haben die zuständigen Behörden am 2. Dezember 2021 eine schriftliche Absprache unterzeichnet (Anhang).

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