Überblick

Referentenentwurf einer COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung

Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen sind geplant.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat auf der Grundlage des § 28c IfSG den Referentenentwurf einer Regierungsverordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (SchAusnahmV) entworfen (Anhang). Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, weitergehende Erleichterungen und Ausnahmen von den Geboten oder Verboten für geimpfte, genesene und getestete Personen zu regeln.

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis deutlich geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen. Dasselbe gilt auch für genesene Personen. Die Verordnung stellt daher geimpfte und genesene Personen mit negativ getesteten Personen gleich, um die bereits bestehenden Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen, die durch oder aufgrund der §§ 24 – 32 IfSG erlassen wurden, auf geimpfte und genesene Personen zu erstrecken.

Für geimpfte und genesene Personen soll ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung entfallen und es sollen Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und des Aufenthalts außerhalb der Wohnung vorgesehen werden. Zudem sollen Ausnahmen von der Quarantänepflicht greifen können. Sämtliche Erleichterungen und Ausnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass keinerlei Symptome, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten, vorliegen.

Bewertung

Vor dem Hintergrund des vom RKI bestätigten niedrigen Risikos einer Weiterübertragung, ist die Aufhebung von bestimmten Schutzmaßnahmen für geimpfte und genesene Personen geboten.

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