Überblick

Testpflicht nach Berliner Landesverordnung

Die Regelungen zu Testpflichten und Homeoffice der neugefassten Berliner Infektionsschutzverordnung greifen der vereinbarten Überprüfung freiwilliger Testungen durch die Unternehmen unverhältnismäßig vor.

Die am 2. April 2021 in Kraft getretene aktualisierte Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht in § 6a eine Pflicht für Arbeitgeber vor, ihren Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, zweimal pro Woche ein Angebot über eine Testung mittels (PoC)-Antigen-Tests, einschl. solchen zur Selbstanwendung unter Aufsicht, zu unterbreiten und diese Testungen zu organisieren. Arbeitgeber sind verpflichtet, auf Wunsch eine Bescheinigung über das Testergebnis auszustellen. Außerdem sind Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt verpflichtet, das Angebot des Arbeitgebers wahrzunehmen. Letzteres ist auch für den angestellten Außendienst in der Versicherungsbranche von Relevanz.

Auch aufgrund der Erklärung der Spitzenverbände der Wirtschaft gegenüber der Kanzlerin haben wir erhebliche Bedenken gegen die rechtliche Fundierung dieser einseitig durch das Land Berlin angeordneten, weit über die bisherigen Regelungen hinausweisenden Belastungen der Wirtschaft. Hierzu stellen wir Ihnen im Anhang die Erwägungen unseres Dachverbands, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, zur Verfügung.

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