Überblick

Übersicht über die aktuell geltenden Corona-Landesregelungen

Empfehlungen hinsichtlich Quarantäne und Isolation wurden angepasst.

Mit Arbeitgeber-Rundschreiben 21/2022 vom 27. April 2022 haben wir Sie über den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz informiert, nach dem die Länder spätestens ab 15. April 2022 denjenigen Personen keine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG mehr gewähren, die keine Boosterimpfung oder eine dem gleichgestellte Konstellation vorweisen können.

Das RKI hat in Umsetzung der Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums in einer gemeinsamen Videoschaltkonferenz mit der Gesundheitsministerkonferenz vom 28. April 2022 seine Empfehlungen hinsichtlich Quarantäne und Isolation angepasst (Stand 2. Mai).

Empfohlen wird insbesondere für nachweislich positiv getestete Personen eine Isolation von fünf Tagen anzuordnen und darüber hinaus dringend zu empfehlen, sich ab Tag fünf täglich mit Antigen-Schnelltest zu testen sowie sich selbst zu isolieren bis der Test negativ ist. Für Kontaktpersonen empfiehlt das RKI eine fünftägige Quarantäne mit täglicher Selbsttestung. Einige Bundesländer haben ihre Regelungen zur Isolation und Quarantäne bereits angepasst.

Aufgrund der neuen Entwicklungen hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihre Übersicht über die aktuell geltenden Corona-Regelungen in den Bundesländern aktualisiert (Anhang).

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