Überblick

Grenzüberschreitendes mobiles Arbeiten: Letzte Konsultationsvereinbarung gekündigt

Auch Vereinbarungen mit Schweiz, Frankreich und Polen zur Besteuerung des Arbeitslohns von Grenzpendlern während der Corona-Krise laufen zum 30. Juni 2022 aus.

Am 5., 13. bzw. 22. April 2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die letztmalige Fortführung der Konsultationsvereinbarungen mit Frankreich (Anhang A), der Schweiz (Anhang B) und Polen (Anhang C) über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern.

Grundsätzlich verlängerten sich die Regelungen der Konsultationsvereinbarung automatisch, sofern die Vereinbarung nicht mindestens eine Woche vor Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt wird. Deutschland und die Schweiz, Frankreich und Polen einigten sich darauf, dass die Regelungen ihrer Vereinbarung mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft treten. Die Vereinbarungen sind somit auf Sachverhalte anzuwenden, die in den Zeitraum von 11. März 2020 bis einschließlich 30. Juni 2022 fallen.

Somit wurde nun auch die letzte Konsultationsvereinbarung mit automatischer Verlängerung gekündigt.