Überblick

Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung in Kraft

Aktualisierter FAQ der BDA berücksichtigt Änderungen.

Nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt trat am 31. März 2021 die Zweite Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (Arbeitgeber-Rundschreiben 22/2021 vom 29. März 2021) in Kraft.

Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, hat die Änderungen zum Anlass für eine Aktualisierung des FAQ zu Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld (Anhang) genommen. In dem FAQ ist daher die Verlängerung der Fristen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2021 berücksichtigt. Zudem wurde das Thema „KUG-Abschlussprüfungen“ in den FAQ aufgenommen, um damit verbundene Anfragen proaktiv beantworten zu können. Die Neuerungen sind hervorgehoben.

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