Arbeitgeberrelevante Informationen zu COVID-19

Aus aktuellem Anlass bietet der AGV hier eine laufend aktualisierte Sammlung arbeitgeberrelevanter Informationen zu COVID-19. Sie sollen sich hier einen ersten Überblick zu Themen wie Kurzarbeit und Homeoffice verschaffen können.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner in der Rechtsabteilung.

Vorschriften und Regelwerke der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

Die epidemische Lage endet im Laufe des September.

FAQ-Papiere zum Kurzarbeitergeld aktualisiert.

Änderungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

Vereinbarungen zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns von Arbeitnehmern sowie von im Öffentlichen Dienst Beschäftigten im Homeoffice, Kurzarbeitergeld und Kurzarbeitsunterstützung sowie Homeoffice-Betriebsstätte gelten nun bis 30. September 2021 fort.

Einreisen aus den USA, Taiwan, Hongkong, Macau, Albanien, Serbien, Nordmazedonien und dem Libanon unabhängig vom Impfstatus wieder möglich.

Krankschreibung nach eingehender telefonischer Befragung bleibt während Pandemie weiter bis Ende September möglich.

Grundlegende Vorgaben wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht sowie die Verpflichtung zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygienekonzepte verbleiben in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

Die Initiative der OECD umfasst ein Konzept für sicheres Reisen.

Klarstellung zum Entschädigungsanspruch wegen Schul- und Kita-Schließungen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat eine Handreichung Betriebsärzte zu Vergütung, Abrechnung und Meldung von COVID-19-Impfungen herausgegeben.