Arbeitgeberrelevante Informationen zu COVID-19

Aus aktuellem Anlass bietet der AGV hier eine laufend aktualisierte Sammlung arbeitgeberrelevanter Informationen zu COVID-19. Sie sollen sich hier einen ersten Überblick zu Themen wie Kurzarbeit und Homeoffice verschaffen können.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner in der Rechtsabteilung.

Vorschriften und Regelwerke der einzelnen Bundesländer finden Sie hier.

Der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung infomiert.

Der Großteil der Unternehmen führt nach dem Außerkrafttreten der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (25. Juni 2022) weiterhin ausgewählte pandemiespezifische Schutzmaßnahmen durch.

Der Arbeitgeber darf einseitig Corona-Tests anordnen, um auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachkommen zu können.

Das BMAS hat nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und -regel mit Ablauf des 25. Mai 2022 einen aktualisierten FAQ-Katalog veröffentlicht.

Damit sind für den betrieblichen Infektionsschutz nur noch die Vorgaben der einzelnen Länderverordnungen maßgebend.

Empfehlungen hinsichtlich Quarantäne und Isolation wurden angepasst.

Keine Entschädigung für nicht vollständig geimpfte und nicht „geboosterte“ Personen.

Diskrepanz besteht somit weiter fort.

Auch Vereinbarungen mit Schweiz, Frankreich und Polen zur Besteuerung des Arbeitslohns von Grenzpendlern während der Corona-Krise laufen zum 30. Juni 2022 aus.

Beschleunigte Überarbeitung erforderlich – Arbeitgeber benötigen Handlungssicherheit.