TN 05/2019, 11.06.2019

Manteltarifverhandlungen 2018/2019

Tarifverträge zum mobilen Arbeiten sowie zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung abgeschlossen.

In den Tarifnachrichten Nr. 01/2018 vom 7. März 2018, Nr. 03/2018 vom 6. Juli 2018, Nr. 05/2018 vom 1. Oktober 2018 sowie Nr. 01/2019 vom 22. Januar 2019 wurde über die Manteltarifverhandlungen der Tarifvertragsparteien berichtet. Diese waren aufgrund der mit Tarifabschluss vom 30. August 2017 getroffenen Verhandlungsverpflichtung zu führen.

Nachdem sich der AGV mit den tarifschließenden Gewerkschaften im Januar 2019 zuletzt getroffen und insbesondere am 16. und 17. Januar 2019 mit der Gewerkschaft ver.di die Eckpunkte eines Kompromisses abgestimmt hatte, wurden zwischenzeitlich auf Geschäftsführungsebene die Verhandlungen über konkrete Texte zu den Themen „mobiles Arbeiten“ sowie „Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung“ abgeschlossen. Anschließend wurden die zustimmenden Voten der jeweils für den Abschluss von Tarifverträgen zuständigen Gremien der beteiligten Organisationen (im AGV der Vorstand) eingeholt. In der Folge konnte am 27. Mai 2019 eine von den Verantwortlichen des AGV unterzeichnete Tarifvereinbarung den Gewerkschaften zugeleitet werden, welche zwischenzeitlich von ver.di, dem DHV und dem DBV gegengezeichnet wurde. Mit dieser Tarifvereinbarung werden die Manteltarifverhandlungen 2018/2019 offiziell beendet.

Im Anhang beigefügt finden Sie die zwischen AGV und ver.di geschlossene Tarifvereinbarung. Diese setzt zum 1. Juli 2019 den Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten (TV MobA) in Kraft. Zum gleichen Datum wird der Tarifvertrag zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung (TV AÜG konzernintern) in Kraft treten.

Über diesen Rundschreibendienst wird noch vor Inkrafttreten der beiden neuen Tarifverträge eine Kommentierung zu den beiden Tarifvertragswerken veröffentlicht. 

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