Aktualisierte Synopse.
Nach Ablauf der Übergangsfrist für die Aufrechterhaltung von den auf Landesebene gegoltenen Corona-Regelungen bis zum 2. April 2022 (Arbeitgeber-Rundschreiben 16/2022 vom 22. März 2022) gelten nun in den meisten Ländern die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen sog. Basisschutzmaßnahmen. Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hat daher die Übersicht der geltenden Landesregelungen aktualisiert (Anhang).
Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Land zum Hotspot zu erklären und weitergehende Schutzmaßnahmen festzulegen.