TN 07/2025, 04.07.2025

Tarifabschluss Innendienst 2025 / 2026 / 2027

Siebenstündige Verhandlungen führen zum Erfolg.

Heute, am 4. Juli 2025, fand virtuell die vierte Runde der Tarifverhandlungen für die rund 183.000 Innendienst-Angestellten unserer Branche (einschließlich der Auszubildenden) statt.

Die Verhandlungskommission des Arbeitgeberverbandes wurde von Dr. Andreas Eurich, Vorsitzender des AGV und Co-CEO der BarmeniaGothaer, geleitet. Verhandelt wurde mit den Gewerkschaften ver.di und DBV.

Nach über siebenstündigen Verhandlungen verständigte sich der AGV mit den Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss, der allerdings noch unter dem Vorbehalt einer Annahmeerklärung der Gewerkschaft ver.di steht. Die Gewerkschaft will diese Annahmeerklärung nach Einholung eines Mitgliedervotums bis spätestens zum 8. August 2025 abgeben. Die Abgabe dieser Erklärung, die schließlich zur Rechtsverbindlichkeit der Tarifvereinbarung führt, wird über diesen Rundschreibendienst veröffentlicht.

Am Ende gab es ein einstimmiges zustimmendes Votum sowohl des AGV-Vorstandes als auch der Großen Tarifkommission von ver.di und der Verhandlungskommission des DBV. Das sind die Eckpunkte:

  • Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 26 Monate (vom 1. April 2025 bis 31. Mai 2027).
  • Die Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) werden ab 1. August 2025 um 5,0 %, mindestens um 200 €, und ab 1. September 2026 um 3,3 % linear erhöht.
  • Die Gehaltsgruppen A und B werden strukturell verändert und hierbei die Gehaltsgruppe A und die beiden ersten Berufsjahresstufen der Gehaltsgruppe B über die Regelung für die allgemeinen Gehaltsgruppen hinaus erhöht. Die Gehaltsgruppe B gliedert sich künftig nur noch in zwei Stufen, nämlich eine bis zum dritten Berufsjahr, die andere ab dem vierten Berufsjahr.
  • Anhebung der Vergütungen für Auszubildende um 150 € ab 1. August 2025 und um 100 € ab 1. September 2026.
  • Verlängerung der Altersteilzeitabkommen für den Innendienst und für den organisierenden Werbeaußendienst – d.h. ohne Rechtsanspruch – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
  • Verlängerung des sog. tariflichen Arbeitszeitkorridors zu unveränderten Bedingungen – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
  • Verlängerung des Tarifvertrages zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung (TV AÜG extern) – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
  • Erhöhung des tariflichen Fahrtkostenzuschusses gemäß § 2a GTV für Angestellte von 20 € auf 25 € und für Azubis von 25 € auf 30 € ab 1. August 2025.
  • Verlängerung des Tarifvertrags „Übernahmeanspruch für Ausgebildete mit guten Leistungen“ – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
  • Vereinbarung eines jeweils zusätzlichen freien Arbeitstages für Auszubildende zur Prüfungsvorbereitung vor der GAP I und GAP II unter Anrechnung interner oder externer Prüfungsvorbereitungsmaßnahmen – mit Geltung ab 1. September 2025.
  • Entfristung des Tarifvertrages zur Qualifikation (TVQ).
  • Verlängerung des Anspruchs auf Umwandlung der Mai Sonderzahlung in Freizeit – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2027.
  • Verhandlungsverpflichtung zu den beiderseits nicht im Zuge der Tarifrunde behandelten Themen.

Sollte die Gewerkschaft ver.di die o.g. Annahmeerklärung nicht bereits bis zum 25. Juli 2025 abgeben, sind die Unternehmen berechtigt, die mit Wirkung zum 1. August eintretenden Tarifänderungen mit der Lohnabrechnung September 2025 nachzugewähren.

Die tariflichen Personalkosten für die Innendienst-Angestellten stiegen durch den letzten Tarifabschluss vom 3. Dezember 2022 im Jahr 2025 bereits um 0,46 %, da die letzte lineare Erhöhung aus dem Tarifabschluss von 2022 erst am 1. September 2024 erfolgt war. Durch die lineare Erhöhung ab 1. August 2025 steigt die Belastung nun in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr auf 2,68 %.

Im Jahre 2026 steigen die tariflichen Personalkosten um 4,02 % gegenüber dem Jahr 2025.

Die Vorbelastung für das Jahr 2027 beträgt 2,08 %. Wie sich diese Belastung erhöht, hängt von dem folgenden Tarifvertrag ab.

In diesen Zahlen sind die Personalzusatzkosten (z.B. die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die betrieblichen Sonderzahlungen) definitionsgemäß nicht enthalten, wohl aber die Auswirkungen der Mindestanhebung um 200 €.

Der langfristige Tarifsockel – bezogen auf einen 12-Monats-Zeitraum – steigt durch diesen Abschluss um 3,83 %.

Der Wortlaut der Tarifvereinbarung und die neuen Gehaltstabellen sind als Anlagen beigefügt.

Mit gesonderten Tarif-Nachrichten werden wir Ihnen die Einzelheiten des Tarifabschlusses im Detail vorstellen.

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