Überblick

Koalitionsausschuss beschließt weitere „Corona-Hilfen“

Die vorgesehenen Änderungen sehen eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes, die Verlängerung des Arbeitslosengeldes, steuerliche Hilfen für die Gastronomie und mehr Geld für Schulen vor.

Der Koalitionsausschuss hat am 22. April 2020 weitere Maßnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern und den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen (Anhang):

  • Das Kurzarbeitergeld soll für Beschäftigte mit mindestens 50 Prozent Entgeltausfall ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden. Die Regelung soll längstens bis zum 31. Dezember 2020 gelten.
  • Für Beschäftigte in Kurzarbeit sollen ab 1. Mai bis 31. Dezember 2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet werden, d. h. auf das Erfordernis systemrelevanter Einsatzbereiche wird verzichtet.
  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III wird für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
  • Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird am 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Kleinen und mittleren Unternehmen wird die Verrechnung von absehbaren Verlusten des Jahres 2020 mit den bereits für das Jahr 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen ermöglicht (Verlustverrechnung).
  • Der Bund möchte Schulen sowie Schülerinnen und Schüler mit einem Sofortausstattungsprogramm über 500 Mio. € beim digitalen Unterricht unterstützen.

Mit dem sog. Sozialschutzpaket II, über das wir in diesem Arbeitgeber-Rundschreiben ebenfalls berichten, sollen die beschlossenen Maßnahmen zum Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld gesetzlich umgesetzt werden.

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