Überblick

BMF veröffentlicht aktualisierte FAQ und Schreiben zur Verlustverrechnung

BMF aktualisiert bisherigen FAQ-Katalog zu steuerlichen Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Krise und veröffentlicht Schreiben über Beantragung der pauschalierten Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019 (Verlustverrechnung).

FAQ-Katalog

Am 24. April 2020 haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder ihren FAQ-Katalog, der die steuerlichen Entlastungen der von der COVID-19-Krise unmittelbar und besonders betroffenen Steuerpflichtigen betrifft, aktualisiert (Anhang A). Er ersetzt und ergänzt den ersten FAQ-Katalog des BMF vom 1. April 2020 (Arbeitgeber-Rundschreiben 20/2020 vom 8. April 2020).

Besonders hinweisen möchten wir auf folgende Punkte:

  • Möglichkeit der Beantragung einer Steuererstattung im Wege eines vorweggenommenen, pauschal ermittelten Verlustrücktrags (Punkt II. Nr. 8).
  • Beantragung einer Verlängerung für die Frist zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung (Punkt VI. Nr. 3).
  • Erleichterungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (Punkt VI. Nr. 8).
  • Regelungen der steuerrechtlichen Konsequenzen für Grenzgänger (Abschnitt VII.).
  • Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise (Abschnitt IX.).

BMF-Schreiben zur Verlustverrechnung

Ebenfalls am 24. April 2020 veröffentlichte das BMF ein Schreiben, in dem es detailliert auf die Beantragung der pauschalisierten Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019 (Verlustverrechnung) eingeht (Anhang B). Von der COVID-19-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den Veranlagungszeitraum 2019 veranlagt worden sind, können innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen.