Überblick

Zuwanderung in Zeiten der COVID-19-Krise

Aktualisierte und ergänzte Übersicht zu den wichtigsten aufenthaltsrechtlichen Fragen.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Regelungen zur Ersteinreise für ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten teilweise neu gefasst. Unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), hat die Übersicht zu den wichtigsten aufenthaltsrechtlichen Fragen vom 3. Juli 2020 (Arbeitgeber-Rundschreiben 36/2020 vom 15. Juli 2020) aktualisiert und ergänzt (Anhang).

Insbesondere werden die Rechtsverordnungen (Schengen-Visa-COVID-19-Pandemie-Verordnung und 2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung) nicht verlängert und enden am 30. September 2020. Außerdem steht ein vom BMI veröffentlichtes Musterformular „Erklärung zur unbedingten Erforderlichkeit einer kurzfristigen Geschäftsreise“ zur Verfügung (Arbeitgeber-Rundschreiben 49/2020 vom 23. September 2020). Überdies ist die Einreise für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie von Geschäftsreisenden für den Besuch von Messen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.

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