Überblick

Corona-Gipfel im Kanzleramt am 14. Oktober 2020

Eckpunkte zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie.

Am 14. Oktober 2020 haben die Regierungschefs und Regierungschefinnen mit der Bundeskanzlerin weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Anhang A) beschlossen, deren Umsetzung durch die Länder erfolgt. Bewohner aus Regionen mit hohen Fallzahlen müssen sich auf weitere Verschärfungen einstellen. Die Regelungen der Bundesländer bezüglich der Beherbergung von Reisenden aus besonders betroffenen innerdeutschen Gebieten sollen mit Blick auf das weitere Infektionsgeschehen erst zum Ende der Herbstferien am 8. November 2020 neu bewertet werden.

Einige Maßnahmen sollen bereits ab einem Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner einer Region verschärft werden. Das betrifft eine ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum, wo Menschen dichter und länger zusammenkommen sowie eine Sperrstunde in der Gastronomie. Die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen soll weiter begrenzt werden, eine konkrete Höchstanzahl von Personen legt der Beschluss jedoch nicht fest.

Spätestens wenn das Infektionsgeschehen über die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage steigt, sollen die Länder verschärfende lokale Bestimmungen ergreifen. Dazu gehört insbesondere die Begrenzung der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen.

Es sollen zusätzliche Hilfen für Unternehmen eingeführt werden, die wegen der neuen Regelungen ihren Geschäftsbetrieb erheblich einschränken müssen. Bestehende Hilfsmaßnahmen für Unternehmen sollen verlängert werden.

Wenn die Maßnahmen nach zehn Tagen nicht zu einer deutlichen Verringerung der Fallzahlen geführt haben, sollen gezielte Beschränkungen eingeführt werden, wie z.B. die Beschränkung von Kontakten im öffentlichen Raum auf Angehörige nur noch zweier Haushalte.

Die Bewertung der Beschlüsse durch unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, überlassen wir Ihnen anliegend (Anhang B).

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