Überblick

Beherbergungsverbote – Geschäftsreisen grundsätzlich wieder möglich

Regelungen zu Übernachtungsverboten auf dem Prüfstand.

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden in einer Großzahl der deutschen Bundesländer, in Bezug auf innerdeutsche Reisen, sog. Beherbergungsverbote ausgesprochen. Hiernach sollten Reisende aus sog. „Corona-Hotspots", die in einem anderen Bundesland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht mehr beherbergt werden dürfen.

Aufgrund der mit diesen Beherbergungsverboten einhergehenden, intensiven Eingriffen in die grundrechtlich geschützte, unternehmerische Freiheit wurde zwischenzeitlich eine Vielzahl der Beherbergungsverbote im Rahmen gerichtlicher Eilverfahren aufgehoben. Andere Verbote liefen aus und wurden nicht mehr verlängert.

Festzuhalten bleibt, dass die Bedeutung von Beherbergungsverboten weiter abnimmt. Derzeit bestehen lediglich in den Bundesländern Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig Holstein (noch) Beherbergungsverbote. Die Verbote in den übrigen Ländern sind derzeit nicht in Kraft. Geschäftsreisen von bis zu maximal 48 Stunden sind wieder in jedes Bundesland möglich.