Überblick

Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung in Kraft

FAQ-Papiere zum Kurzarbeitergeld aktualisiert.

Nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat die Dritte Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung (3. KugÄV; Arbeitgeber-Rundschreiben 37/2021 vom 1. Juni 2021) am 23. Juni 2021 in Kraft.

Aus diesem Anlass wurde auch der von unserer Dachorganisation, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, erstellte FAQ zum Kurzarbeitergeld (Anhang A) sowie zur Weiterbildung während Kurzarbeitergeldbezug (Anhang B) aktualisiert.

Die Aktualisierung beinhaltet insbesondere die durch die 3. KugÄV verlängerten Corona-Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und die neue Regelung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Insolvenzfällen. Außerdem wurden weitere Hinweise zur Abrechnung von Quarantänefällen, zur Abrechnung von Krankengeld in Höhe von Kug und zum Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit aufgenommen. Zur Befristung der Kug-Sonderregelungen beachten Sie bitte zudem die aktualisierte Übersicht in Anhang A der FAQ zum Kurzarbeitergeld.

Die Änderungen in den aktuellen Versionen der FAQ sind gelb markiert.

Ansprechpartner: