Überblick

Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Die epidemische Lage endet im Laufe des September.

Am 11. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Fortbestehen der epidemischen Lage festgestellt. Der Beschluss wurde am 22. Juni 2021 veröffentlicht (Anhang). Danach datiert die Bekanntmachung des Bundestagsbeschlusses auf den 15. Juni 2021.

Fraglich ist allerdings, wonach sich die Geltungsdauer der epidemischen Lage richtet, ob also die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage ausreichend ist oder auch deren Bekanntmachung hinzutreten muss. Nach unserer Auffassung spricht viel dafür, dass es für den Fristbeginn auch auf die Bekanntmachung des Bundestagsbeschlusses ankommt. Sofern der Bundestag nicht erneut das Fortbestehen der epidemischen Lage feststellt, endet diese nach diesem Verständnis somit mit Ablauf des 15. September. Stellt man hingegen auf die Beschlussfassung (11. Juni) ab, endet die epidemische Lage bereits mit Ablauf des 11. September 2021. 

Für die vorhergehende Feststellung der epidemischen Lage findet sich in § 77 Abs. 4 IfSG eine Sondervorschrift, die das Ende auf den 30. Juni 2021 festgelegt hat. Eine solche klare Festlegung ist auch künftig wünschenswert, sollte es zu weiteren Verlängerungen oder einer erneuten Feststellung kommen. Bis zur Bundestagswahl sind mit Ablauf des 25. Juni 2021 keine weiteren Sitzungen des Bundestags geplant. Soll die epidemische Lage verlängert werden, muss der Bundestag zu einer Sondersitzung vor der Wahl zusammentreten.

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