Die Corona-ArbSchV wird für die Dauer der pandemischen Lage und somit bis einschließlich 10. September 2021 verlängert.
Die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wurde am 28. Juni 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht (Anhang A). Die neuen Regelungen sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.
Im Anhang B erhalten Sie die aktualisierten FAQ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zur geänderten Corona-ArbSchV zu Ihrer Information.