Überblick

Geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten

Die Corona-ArbSchV wird für die Dauer der pandemischen Lage und somit bis einschließlich 10. September 2021 verlängert.

Die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wurde am 28. Juni 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht (Anhang A). Die neuen Regelungen sind am 1. Juli 2021 in Kraft getreten.

Im Anhang B erhalten Sie die aktualisierten FAQ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zur geänderten Corona-ArbSchV zu Ihrer Information.

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