Überblick

Update aus den Niederlanden

Konsultationsvereinbarung bis einschließlich 30. September 2021 fixiert.

Die am 6. April 2020 mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wurde am 25. Juni 2021 bis einschließlich 30. September 2021 fixiert (Anhang).

Danach verlängert sie sich monatlich automatisch, soweit sie nicht von einem Staat durch schriftliche Erklärung gekündigt wird.

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