Überblick

Urlaubsrückkehr in Zeiten von Corona

Aktualisierte Ausarbeitung zu den arbeitsrechtlichen Fragen im Umgang mit der Coronavirus-Einreiseverordnung.

Seit dem 13. Mai 2021 gelten die Regelungen der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung (Arbeitgeber-Rundschreiben 34/2021 vom 20. Mai 2021). Aufgrund der zunehmenden touristischen Reisetätigkeit hat unsere Dachorganisation, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, ihre Ausarbeitung zu arbeitsrechtlichen Fragen im Umgang mit Urlaubsrückkehrern bzw. dieser neuen Einreiseverordnung überarbeitet und aktualisiert (Anhang).

Die Coronavirus-Einreiseverordnung unterscheidet zwischen Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten. Zudem werden Erleichterungen und Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen im Kontext mit der Einreise geregelt. Die Regelungen zur Quarantäne bei Reiserückkehr nach der Coronavirus-Einreiseverordnung sollen aktuell bis 28. Juli 2021 gelten.

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